Spannungsfeld Qualität vs. Preis in Ausschreibungsverfahren/ Hilfestellung durch DIN 77200
Im öffentlichen Ansehen genießt die Sicherheitsbranche bis heute teilweise keinen allzu guten Ruf.
Der Nachtwächter einer mittelalterlichen Stadt war wohl angesehener als heute die Beschäftigten eines Sicherheitsunternehmens, unabhängig davon, welche Qualifikation sie haben.
Bei Ausschreibungen von Sicherheitsdienstleistungen wird häufig der im Preis günstigste Anbieter beauftragt.
Ein signifikantes Beispiel aus der Vergangenheit stellt die Ausschreibung vom 26.01.2007 für die Bewachung des Deutschen Bundestages dar, in der, trotz der geänderten Bedrohungslage seit den Anschlägen des 11. September 2001, als Zuschlagskriterium der niedrigste Preis angegeben wurde.
Die Qualität von Sicherheit und den im Sicherheitsgewerbe tätigen Mitarbeiter*innen wird überwiegend sichtbar, „wenn etwas passiert“.
Doch solange „nichts passiert“ lässt sich der Wert der Sicherheit nicht einfach bemessen. Die bestmögliche Gewährleistung von Sicherheit und somit in komplexen Situationen angemessen und professionell zu reagieren, erfordert eine qualifizierte Ausbildung und persönliche Reife der Mitarbeiter*innen.
Verantwortliche Entscheider sind, unabhängig on aus Bereichen der privaten Wirtschaft, oder öffentlicher Einrichtungen/ Stellen mit Ausschreibungen für Sicherheitsdienstleistungen konfrontiert. Um hier die richtigen und nachhaltigen Entscheidungen treffen zu können, sollten sie sie sich das Wissen aneignen um die Anforderungen für Ausschreibungen zielführend und nachhaltig formulieren und auf mögliche Rückfragen der Anbieter reagieren zu können.
Mit der Norm DIN 77200:2017 werden Auftraggebern von Sicherungsdienstleistungen für Ausschreibungen Hilfsmittel für die Planung und Überwachung an die Hand gegeben, die eine für beide Seiten transparente Darstellung der für sie zu erbringenden Dienstleistungen unter Einhaltung der vereinbarten Kriterien bietet.
Dabei dient diese Normenreihe dem gemeinsamen einheitlichen Verständnis zwischen dem potentiellen Auftraggeber und Auftragnehmer. Ziel ist die Schaffung von Transparenz und Eindeutigkeit in der Bestimmung/ Festlegung des Auftragsumfangs.